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Servicewüste Deutschland – Mein privates Blog

11. April 2015

Agentur für Arbeit – Saftladen par excellence

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 22:18

Daumen runterLeider kann ich es nicht anders formulieren: Unsere „Agentur für Arbeit“ ist einfach ein Saftladen.

Zu tun hab ich mit der Arbeitsagentur (glücklicherweise) nur in meiner Funktion als Arbeitgeber, das reicht dann aber auch schon. Einer der Berührungspunkt ist das leidige Thema „Schwerbehindertenabgabe“. Die Agentur für Arbeit überwacht, ob alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt hat (gemäß SGB IX Teil 2 Kapitel 2). Dazu muss jeder betroffene Betrieb sich bis zum 31. März bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und nach §80 SGB IX anzeigen, in wieweit er eine Abgabe leisten muss, oder nicht.

Die Agentur für Arbeit treibt dafür einen nennenswerten Aufwand, insbesondere wird den Betrieben ein entsprechender Fragebogen und eine CD mit einem Programm „REHADAT“ verschickt, das die entsprechenden Daten berechnen und die Formulare zur Meldung an die Arbeitsagentur drucken kann. (Die Frage, ob und wieweit das alles sinnvoll ist, was ich bezweifele, soll nun mal außen vor bleiben.)

Wir hatten also im Dezember die entsprechende CD bekommen und im Januar, als unsere Beschäftigtenzahlen für Dezember endgültig feststanden, eine entsprechende Auswertung mit dem REHADAT gemacht und das vom Programm ausgeworfene Formular per Brief am 13.01.2015 der Arbeitsagentur geschickt.

Im März bekamen wir dann, datiert auf den 11.03.2015, ein fürchterlich böses Schreiben von der Agentur für Arbeit, worin man uns unter Androhung von Bußgeldern darauf aufmerksam machte, dass wir gefälligst nicht die Meldefristen versäumen sollten.

Unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens am 16.03.2015 wandte ich mich unter Angabe des Aktenzeichens per E-Mail an die auf dem Schreiben angegebene Adresse und teilte mit, dass wir unsere Meldung doch schon im Januar abgegeben hätten.

„Nur“ neun Tage später erhielt ich dann folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Omerzu,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Agentur für Arbeit

Das Protokoll unserer Telefonanlage zeigte eindeutig, dass NIEMAND versucht hatte, anzurufen. Kein Wunder, dass man mich nicht telefonisch erreichen konnte, wenn man gar nicht erst den Hörer in die Hand nimmt.

Ich rief also die angegebene Servicenummer an. Nach einer Viertelstunde in der Warteschleife teilte mir eine sehr freundliche Dame mit, dass ich ja wohl die völlig falsche Rufnummer angerufen hätte, für Arbeitgeber sei man dort gar nicht zuständig. (Toll, wieso stand dann diese Nummer in der E-Mail???) Verbinden könne sie mich aber auch nicht, weil die Kollegen schon Feierabend hätten. (Wieso auch nicht, es war ja schon 16:50 Uhr, und laut E-Mail kann man jederzeit Mo.-Fr. zwischen 8:00 und 18:00 Uhr anrufen.) Sie versprach jedoch, das zu notieren und entsprechend weiterzuleiten.

Vorsichtshalber schrieb ich also noch eine E-Mail hinterher, in der ich den Sachverhalt nochmals klarstellte (dachte ich jedenfalls.)

Am nächsten Morgen gegen halb 10 rief eine Dame von der Arbeitsagentur zurück. Da ich nicht im Haus war, landete sie im Sekretariat. Angeblich hätte man mein Schreiben vom 13.01.2015 gefunden und es sei alles in Ordnung.

Geht doch.

Außer … am 08.04.2015 bekam ich eine E-Mail von der Agentur für Arbeit als Antwort auf meine E-Mail vom 25.03.2015:

Sehr geehrter Herr Omerzu,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Agentur für Arbeit

Es erübrigt sich wohl zu erwähnen, dass niemand versucht hatte, anzurufen.

Und ich habe mir im Übrigen auch erspart, dort anzurufen.

Es ist einfach unfasslich!

8. April 2015

Die Mützen lassen grüßen…

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 00:27

Daumen runterIrgendwie sind doch alle Telekommunikations-Unternehmen gleich, hat man manchmal so den Eindruck.

Seit fast neun Jahren bin ich Kunde bei der DOKOM, dem aus den Stadtwerken hervorgegangenen lokalen Telekom-Unternehmen hier in Dortmund. Und eigentlich war ich weitestgehend zufrieden. Sowohl das ISDN als auch das DSL liefen meistens recht gut und bei Störungen wurde schnell geholfen (auch wenn die Techniker einen grundsätzlich für dämlich halten).

Manko ist aber definitiv die geringe Bandbreite, die es hier im DSL gibt. Bis vor drei Jahren maximal 2 Mbit/s, seitdem max. 4 Mbit/s. Die nächste Untervermittlung ist einfach zu weit weg.

Wegen eines anstehenden Umzugs, allerdings nur „um die Ecke“, also in eine Gegend, wo die maximal erreichbare DSL-Geschwindigkeit wahrscheinlich nicht besser ist als hier, hatte ich darüber nachgedacht, ob nicht vielleicht Internet über Kabel doch Alternative wäre – obwohl ich auf den Kabelanbieter nicht wirklich große Stücke halte.

Um mich einer Entscheidung zu nähern, wollte ich herausfinden, wann denn eigentlich meine aktuelle Mindestvertragslaufzeit bei der DOKOM endet. Da ich das den im Online-Kundencenter verfügbaren Daten nicht entnehmen konnte, stellte ich über das dortige Kontaktformular eine entsprechende Anfrage an den Support.

Der Support teilte mir mit, der Vertrag sei mit einer Frist von vier Wochen zum 26.11. kündbar. Das wunderte mich dann doch, da es mir nach Sichtung meiner Unterlagen so schien, als hätte ich den Anschluss damals zum 30.06. bekommen. Auf Nachfrage schrieb mir der Support, ich hätte ja vor drei Jahren im November die 4-Mbit-Option gebucht und das führe dazu, dass damit der gesamte Vertrag ab diesem Zeitpunkt eine neue Mindestlaufzeit habe und sich von da aus auch immer um zwölf Monate verlängere.

Find ich ja nun schon spannend, dass eine Option, deren Preis weniger als 10 % des Gesamtvertragspreises ausmacht, zu einer Verlängerung des gesamten Vertrags führt… aber was soll’s. Ich teilte dem Support also per E-Mail mit, dass ich meinen Vertrag zum Ende der aktuellen Laufzeit kündige. Zwar plane ich den Umzug für die Jahresmitte, da ist November etwas weit hin, aber immerhin bleibt mir so genug Zeit, meine neue Verbindung zum Laufen zu bringen.

Der oben zitierte E-Mail-Dialog fand am 11. Februar statt. Auf meine Kündigung bekam ich, trotz erbetener Bestätigung, keine Reaktion. Nun hätte ich mir ja vorstellen können, dass DOKOM eine Kündigung per E-Mail nicht mag, aber dann hätten sie das ja sagen können…

Aber dann, am 24. März, „schon“ sechs Wochen nach meiner Kündigung, kam folgende E-Mail von DOKOM:

Guten Tag Herr Omerzu,

vielen Dank für Ihre E-Mail an die DOKOM21.

Wir bedauern Ihren Entschluss, Ihren Anschluss bei uns zu kündigen. Der
gekündigte Vertrag endet zum 30.06.2015.

Häh!?? 30.06.??? Da fällt mir nun wirklich nichts mehr zu ein….