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Servicewüste Deutschland – Mein privates Blog

30. April 2013

„Clotten-Anton“: Online-Vollversager

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 17:15

Daumen runterIch hatte ja neulich schonmal über einen klassischen Versender geklagt, der im Online-Geschäft nicht wirklich überzeugen konnte.

Das „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ trifft aber offensichtlich auch für die klassischen Kaufhäuser zu.

Leichtsinnigerweise kam ich letzte Woche auf die Idee, den Online-Shop von „Clotten-Anton“ – wie das Kaufhaus von den Einheimischen meines westfälischen Heimatdorfes gelegentlich „liebevoll“ genannt wird – auszuprobieren.

Um das gleich vorwegzunehmen: Es wurde ein Totalausfall. (more…)

14. April 2013

„Geheime“ Öffnungszeiten im Hallenbad Hörde

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 15:41

Hallenbad HördeSeit fast 16 Jahren gibt es auf meiner Webseite eine Übersicht der Öffnungszeiten der Dortmunder Hallenbäder.

Ursprünglich motiviert durch eine damals sehr unübersichtliche Darstellung auf der Webseite der Stadt Dortmund, hat meine Übersicht seit der Privatisierung der meisten der Dortmunder Hallenbäder an Bedeutung gewonnen: Nur hier gibt es Öffnungs­zeiten und Störungsmeldungen aller Bäder auf einer Seite. Wenn jemand wissen will, wo er heute schwimmen gehen kann, ist meine Seite die ideale Anlaufstelle. Zahlreiche Danksagungen im Gästebuch belegen, dass die Seite, auch wenn sie nicht immer perfekt war, eine große Hilfe für alle potenziellen Schwimmbadbesucher darstellte. Das hat mich in all den Jahren bestärkt, dass die nicht unerhebliche Arbeit, die mich die Pflege dieser Seite kostet, sinnvoll investiert ist.

Daumen runterDamit ist jetzt aber Schluss: In einem Schreiben seines Anwaltes vom 11.04.2013 verbietet mir der SSC Hörde, die Öffungszeiten des Hallenbades Hörde weiterhin zu veröffentlichen. (more…)

10. April 2013

„Freundliches“ Jobcenter

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 22:27

Daumen runterHeute hatte unsere Firma einen Brief vom Jobcenter Dortmund in der Post. Sie „bitten“ um Auskunft über den Gehaltsbezug eines Mitarbeiters.

Wobei das Wort „bitten“ es nicht so ganz trifft:

Statt anzugeben, auf Grund welcher Regelung wir zur Auskunft verpflichtet sind, zititert man gleich die Bußgeldvorschriften des §63 SGB II, droht uns mit einer Ordnungswidrigkeitsklage und einem Bußgeld von 2.000 €.

Hallo, wo sind wir denn? (more…)