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Servicewüste Deutschland – Mein privates Blog

16. Juni 2012

Noch mehr Amazon

Abgelegt unter: Allgemein,Flop — Thomas @ 14:50

Daumen runterIch schrieb ja schon über mögliche Probleme mit Amazon-Marketplace-Händlern.

Nun hab ich aber gerade dieser Tage ein Problem mit Amazon selbst erlebt, dass ich nicht wirklich fassen mochte: Es geht um die Software-Downloads.

Wir benötigten in der Firma für einen neuen Rechner ganz kurzfristig eine Office-Lizenz. Da Amazon neuerdings soetwas auch als Download anbietet, dachte ich, das sei eine einfache und extrem schnelle Version, die Lizenz zu bekommen. Schien zunächst auch zu funktionieren, bis ich dann später beim Support nachfragte, wann ich denn eine Rechnung bekäme.

Die Antwort konnte ich kaum fassen: Man könne mir als Geschäftskunde keine Rechnung ausstellen. Gemäß der Nutzungsbedingungen würden Software-Downloads ausschließlich für die persönliche, nichtgewerbliche Nutzung verkauft. Man könne mir höchstens eine Privatkunden-Rechnung – dann mit luxemburgischer Mehrwertsteuer – ausstellen.

Ich war fassungslos. Wenn ich die Downloads als Geschäftskunde gar nicht nutzen darf, wieso verkauft man mir dann einen Download? Ich bin mit Umsatzsteuer-ID als Geschäftskunde registriert! Davon ab, dass ich die Gültigkeit der Software-Download-Nutzungsbedingungen bezweifele, da in den AGBs zwar auf gesonderte Bedingungen für MP3-Downloads hingewiesen wird, nicht aber für Software. Eine Stornierung des Kaufes lehnte man ebenfalls ab, da dies bei Software-Käufen ausgeschlossen sei.

Hintergrund für Nicht-Steuer-Experten: Bei Lieferungen ist der „Leistungsort“ der Ort des Empfängers, deshalb gilt bei „normalen“ Amazon-Verkäufen die deutsche Mehrwertsteuer. Bei einem Download ist der Leistungsort der Ort des Verkäufers. Als Privatkunde muss man dann die 15 % luxemburgische Mehrwertsteuer zahlen. Als Geschäftskunde müsste man ein Rechnung ohne Mehrwertsteuer bekommen, die dann im sogenannten „Reverse-Charge-Verfahren“ in Deutschland besteuert wird, gleichzeitig kann die Vorsteuer dann aber wieder abgezogen werden, was bei der ausländischen Mehrwertsteuer so nicht funktioniert.

Immerhin: Nach langer Diskussion lenkte man ein und erstattete den Kaufpreis. So oder so würde ich Amazon empfehlen, dieses Modell nochmals zu überdenken.

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